Kletterblatt 2011 - page 31

Baumpflege
Praxis
kletterblatt 2011
31
E
s war keine kleine Aufgabe gewesen: Vertreter von
Berufsverbänden, Juristen, Verwaltungsfachleute,
Baumsachverständige, Vertreter der GALK und der
Kommunalversichererwollten eineStandardisierung
der Überprüfung von Bäumen bezüglich der Ver-
kehrssicherheit erarbeiten. Diese sollte auf wissen-
schaftlichenundpraktischenErkenntnissenbasieren
und zudem die verwaltungstechnischen und juristi-
schen Anforderungen erfüllen. 2004 war es soweit.
Die erste Ausgabe der FLL-Baumkontrollrichtline
konnte veröffentlicht werden.
FLL-Baumkontrollrichtlinie und was ist neu
an der überarbeiteten Fassung?
Kapitel 1 definiert Geltungsbereich und Zweck der
Richtlinie. InKapitel 2werden dieQuellen, aus denen
die FLL-Baumkontrollrichtlinie schöpft, dargelegt:
die normativen Verweise, also die rechtlichen und
fachlichen Veröffentlichungen, auf welche sich das
Werk bezieht, darunter Gesetze, Normen und Regel-
werke. Kapitel 3 behandelt den juristischenRahmen,
in dem sich Personen bewegen, welche für die Ver-
kehrssicherheit von Bäumen Verantwortung tragen.
Kapitel 4 behandelt die fachlichenGrundlagen. Hier
werden Funktion und Lebensweise von Bäumen so-
wie Gefahren und Entwicklungen, welche die Ver-
kehrssicherheit beeinträchtigen können, erläutert.
Detaillierter als 2004 wird auf die Freistellung von
Bäumen (4.2.4) und Eingriffe in den Wurzelbereich
(4.2.5) eingegangen.
ImerstenAbschnitt desKapitels 5 (Regelkontrollen
und Eingehende Untersuchung) werden sowohl die
Vorteile einer qualifizierten Baumkontrolle und
-pflege als auch die einer über die reine Verkehrssi-
cherungspflicht hinausgehenden Bestandsentwick-
lung hervorgehoben. Korrekt und kompetent gemacht
können sie zur Entwicklung vitaler Baumbestände
und somit zu sinkendenUnterhaltskosten beitragen.
DasSchemazurÜberprüfungderVerkehrssicherheit
wurde grafisch überarbeitet: Die weitere Inaugen-
scheinnahme (mittelsHubsteiger oder SKT) ist nicht
mehr gesondert aufgeführt. Danachwirdnäher auf die
Faktoren fürdieHäufigkeit vonRegelkontrolleneinge-
gangen: Sicherheitserwartung des Verkehrs; Zustand
des Baumes; Standort und Veränderungen im Bau-
mumfeld; Entwicklungsphase; Alter und Baumart.
Abschnitt 5.3 (Regelkontrollen) befasst sichmit der
FLL-Baumkontrollrichtlinie
Aktualisierung 2010
2004 veröffentlichte die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) die erste Ausga-
be der Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, kurz: FLL-Baumkontrollrichtlinie. 2010 stand
eine Aktualisierung an. Ein Überblick von Tanja Sachs und Oliver Wendt.
Kontrolle vonBäumen inunterschiedlichenEntwick-
lungsphasen. Abschnitt 5.3.2.1 (UmfangundKontrolle
in der Reife- und Alterungsphase des Baumes) weist
auf die Anforderungen des Bundesnaturschutzgeset-
zes hin (Eingriffe nur in einemverantwortbarenRah-
men) und darauf, bei Verdacht auf das Vorkommen
geschützter Artenmit den dafür zuständigen Behör-
den zukooperieren. Erstmalswird aufGrundsätze für
die Kontrolle flächiger Baumbestände eingegangen.
Im weiteren Verlauf wird eine Reihe von Schad-
symptomenanaufgezählt, welche dieVerkehrssicher-
heit einschränken können. Eine tabellarische Auf-
stellung veranschaulicht das Zusammenwirken der
bei der Regelkontrolle zu berücksichtigenden Fakto-
ren, um ein geeignetes Kontrollintervall festlegen zu
können.Eswirdempfohlen, einBaummöglichst zuver-
schiedenen Jahreszeiten inAugenschein zu nehmen.
Davon unberücksichtigt bleiben zusätzliche Kon-
trollen, die durch außergewöhnlicheEreignisse erfor-
derlich sind. Bei jederKontrolle ist der Zeitrahmen, in
dem die nächste Regelkontrolle stattfinden soll, er-
neut festzulegen. Im Unterschied zur Fassung von
2004 wird in der aktuellen Richtlinie vom Verant-
wortlichen eine Angabe zur Dringlichkeit der durch-
zuführendenMaßnahmen gefordert.
Es folgenErläuterungenbezüglichder fachlichenAn-
forderungen an den Baumkontrolleur sowie an eine
nachvollziehbare und lückenlose Dokumentation der
Baumkontrollen. In Abschnitt 5.5 (Zusatzkontrollen)
wird auf eventuell erforderliche Zusatzkontrollen in-
folge von extremenWitterungsereignissenoder Scha-
densfällen, z. B. durch Baumaßnahmen, eingegangen.
Kapitel 6 beschreibt die Vorgehensweise für den Fall,
dassdurcheinenBaumeinSchadenverursachtwurde.
Techniker Garten- und Landschaftsbau
Fachagrarwirt Baumpflege/Baumsanierung
Selbstständiger Baum-Sachverständiger
und Baumpfleger
Oliver Wendt
Sachverständige für Baumpflege,
Referentin des European TreeWorker und
Fachagrarwirt für Baumpflege
Tanja Sachs
1...,21,22,23,24,25,26,27,28,29,30 32,33,34,35,36,37,38,39,40,41,...132
Powered by FlippingBook