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kletterblatt
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Thema
Die Fällung mit dem Kran
birgt zwar nicht die oben be-
schriebenen Gefahren, dafür
aber andere, die mindestens
genau so viel Aufmerksamkeit
erfordern. Im Folgenden soll er-
klärt werden, wann und wo der
Einsatz eines Krans Sinn macht
und welche Bedingungen erfüllt
sein müssen, um einen solchen
Einsatz sicher durchzuführen.
Die kranunterstützte Fällung ist
kein beschriebenes Arbeitsver-
fahren. Damit ist das Verfahren
zwar nicht automatisch verbo-
ten, es bedeutet aber auch nicht,
dass keine Regeln gelten. Die
Kranarbeiten sind in der BGV D6
(Unfallverhütungsvorschrift
Krane) geregelt. Für den Einsatz
der Hubarbeitsbühnen gilt die
BGR 260 (Betreiben von Hebe-
bühnen) und für die Seilkletter-
technik die VSG 4.2.
Planung
Ganz klare Argumente für den Kraneinsatz sind:
• Vermeiden von langen Transportwegen am
Boden
• Unabhängigkeit vom Platzangebot unter
dem Baum
• Schonung sensibler Bereiche in Baumnähe
• Vermeiden von Fangstößen im Baum
• Anschlagen größerer Baumteile möglich
(im Vergleich zum Rigging)
Erwägt man auf Grund der örtlichen Verhält-
nisse eine kranunterstützte Fällung, ist es oft
hilfreich, einen Besichtigungstermin mit der
Kranfirma zu vereinbaren. Gemeinsam kann
man folgende Fragen klären:
• Ist der Untergrund für die Befahrung und
das Abstützen geeignet?
• Wie groß sind die zu erwartenden Lasten?
• Wie schwer muss der Kran sein und welche
Anforderungen bestehen in Bezug auf
Höhe und seitliche Auslage?
• Steht genügend Platz für das Abstützen des
Krans und das Schwenken und Ablegen der
Last zur Verfügung?
• Muss eine verkehrsrechtliche Anordnung
beantragt werden?
Baustellenvorbereitung
Jede Baustelle beginnt mit einer Gefahrener-
mittlung. Bei Kranarbeiten muss der Schwenk-
bereich des Auslegers für die Ermittlung des
Gefahrenbereiches mit einbezogen werden.
Wichtig ist aber auch die tatsächliche Eig-
nung des Sägenführers, ganz gleich ob mit
SKT oder Hubarbeitsbühne gearbeitet wird.
Da es keine standardisierte Ausbildung gibt,
ist der Aufsichtsführende an dieser Stelle be-
sonders gefordert. Die häufigste Unfallursa-
che bei Baumarbeiten ist menschliches Fehl-
verhalten. Das resultiert wiederum oft aus
mangelnder Ausbildung und Erfahrung. Wenn
der Mann an der Säge die Arbeit nicht be-
herrscht, nützen beste örtliche Verhältnisse
und der größte Kran nichts. Natürlich gilt das
auch für die Erfahrung des Kranführers auf
diesem sehr speziellen Gebiet.
Bei der Erstellung des Rettungsplans kommt
der Kran als Rettungsmittel aus zwei Gründen
nicht in Frage. Der Kran ist nicht für die Per-
sonenbeförderung zugelassen, es sei denn, er
verfügt über einen entsprechenden Korb.
Selbst wenn man im Notfall diese Vorschrift
außer Acht lassen möchte, ist es möglich, dass
der Kran an einem noch nicht abgetrennten
Teil des Baumes angeschlagen ist, wenn die
Rettung beispielsweise wegen einer Verletzung
durch die Säge erforderlich wird. Für die Ver-
ständigung sollte unbedingt Funk gewählt
werden, weil es unter Umständen nötig ist,
Kontakt zum Kran aufzunehmen, während
man beide Hände an der Säge hat. Zeichen-
sprache kann ergänzend verwendet werden,
ist aber oft schon durch die Sicht im Baum
behindert.
Lasten am Kran
Zwei physikalische Gesetze begrenzen die
Möglichkeiten des Kraneinsatzes: Das Hebel-
gesetz und das Grundgesetz der Dynamik.