kletterblatt
          
        
        
          
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            Thema
          
        
        
          
            Jeder Baumbesitzer muss die Verkehrs-
          
        
        
          
            sicherheit seines Baumes gewährleisten;
          
        
        
          
            unklar ist nur, bis zu welchem Punkt er
          
        
        
          
            die Verkehrssicherheit gewährleisten
          
        
        
          
            kann. Mit regelmäßiger Baumkontrolle
          
        
        
          
            durch einen Baumkontrolleur ist er je-
          
        
        
          
            doch auf der sicheren Seite und dem
          
        
        
          
            engagierten Baumpfleger eröffnen sich
          
        
        
          
            neue Möglichkeiten.
          
        
        
          Wenn Schäden durch Bäume verursacht
        
        
          werden, stellt sich im Zusammenhang mit
        
        
          der Haftung meistens die Frage nach der Vor-
        
        
          hersehbarkeit des Schadereignisses. Denn
        
        
          deuten Anzeichen auf eine Bruch- oder Wurf-
        
        
          gefahr hin (vorhersehbare Schäden), müssen
        
        
          umgehend Maßnahmen zur Gefahrenbeseiti-
        
        
          gung ergriffen werden. Diese Verkehrssiche-
        
        
          rungspflicht hat in erster Linie der Baumei-
        
        
          gentümer. Sie basiert auf der Grundlage des
        
        
          § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) und ist die
        
        
          Hauptmotivation dafür, dass Bäume regelmä-
        
        
          ßig kontrolliert werden.
        
        
          Über die Vorgehensweise bei solchen Re-
        
        
          gelkontrollen, aber auch über deren Umfang
        
        
          und die Häufigkeit, bestand in der Praxis oft
        
        
          eine große Verunsicherung. Lange Zeit waren
        
        
          für diese Kontrollen zur Verkehrssicherheit
        
        
          sehr unterschiedliche Begriffe im Sprachge-
        
        
          brauch. So wurde u. a. von Sichtkontrolle,
        
        
          Baumkontrolle, Baumschau, fachlich qualifi-
        
        
          zierter Inaugenscheinnahme, Baumdiagnose
        
        
          oder Baumuntersuchung gesprochen, häufig
        
        
          ohne die Begriffe zu definieren oder gegen-
        
        
          einander abzugrenzen. Seit 2004 ist durch
        
        
          die FLL-Baumkontrollrichtlinie ein einheitlicher
        
        
          Leitfaden für die Überprüfung der Verkehrs-
        
        
          sicherheit verfügbar, welcher u. a. wichtige
        
        
          Parameter wie Umfang, Häufigkeit und Zeit-
        
        
          punkt von Baumkontrollen festlegt und defi-
        
        
          niert. Ausgangspunkt für die Bewertung sind
        
        
          der individuelle Baumzustand und die Sicher-
        
        
          heitserwartung am Standort. Das Manage-
        
        
          ment zur Pflege und Erhaltung von Gehölzen
        
        
          umfasst nicht nur die Beurteilung der poten-
        
        
          ziellen Gefahrenlage. Entscheidend ist, dass
        
        
          der Baumkontrolleur Maßnahmen vorschlagen
        
        
          kann, die die Sicherheit gewährleisten oder
        
        
          wiederherstellen und dabei auch den lang-
        
        
          fristigen Erhalt des Baumes fördern. Er muss
        
        
          deshalb über ein gehölzspezifisches Grund-
        
        
          wissen verfügen und entsprechende Fertig-
        
        
          keiten für eine fachlich qualifizierte Bauman-
        
        
          sprache und -kontrolle besitzen.
        
        
          Wenn private oder öffentliche Baumeigen-
        
        
          tümer, die in der Regel kein biologisches oder
        
        
          baumstatisches Spezialwissen haben, die Baum-
        
        
          kontrolle an Fachkräfte vergeben, ist die Fach-
        
        
          kompetenz ein wichtiges Auswahlkriterium.
        
        
          Die fachliche Eignung für eine qualifizierte
        
        
          Baumkontrolle kann in der Regel durch ent-
        
        
          sprechende Qualifizierungen wie Baumsach-
        
        
          verständiger, Fachagrarwirt oder European
        
        
          Tree Technician nachgewiesen werden. Darü-
        
        
          ber hinaus haben externe Seminare und Fort-
        
        
          bildungen, bei denen die Teilnehmer zu den
        
        
          speziellen Schwerpunkten der Baumkontrolle
        
        
          geschult und weitergebildet werden, eine zu-
        
        
          nehmende Bedeutung. Um auch hier eine
        
        
          Transparenz der Fachkompetenz zu ermögli-
        
        
          chen, wurde durch die FLL die Ausbildung
        
        
          zum Zertifizierten Baumkontrolleur etabliert.
        
        
          In einem Kooperationsprojekt bietet die
        
        
          Münchner Baumkletterschule gemeinsam mit
        
        
          dem Sachverständigenbüro Baum & Land-
        
        
          schaft sowie dem Dendro-Institut Tharandt e.
        
        
          V. an der TU Dresden die Ausbildung und Prü-
        
        
          fung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur
        
        
          an. Mit Referenten aus Wissenschaft und Praxis
        
        
          werden in fünf Modulen alle wesentlichen
        
        
          Themen behandelt und in Übungen differen-
        
        
          ziert vertieft (vgl. Kursangebot Seite 56):
        
        
          Ausbildung und Prüfung zum Zertifizierten Baumkontrolleur
        
        
          
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