 
          
            Der Bereich Baumpflege fä-
          
        
        
          
            chert sich hinsichtlich der
          
        
        
          
            fachlichen Voraussetzungen
          
        
        
          
            sowie der Inhalte in den
          
        
        
          
            Ausbildungsschwerpunkten
          
        
        
          
            immer weiter auf. Gleich-
          
        
        
          
            zeitig existieren neben dem
          
        
        
          
            hochspezialisierten Fachbe-
          
        
        
          
            trieb immer noch Haus-
          
        
        
          
            meisterdienste ohne baum-
          
        
        
          
            spezifische Qualifikation.
          
        
        
          
            Deshalb sollte es zur Quali-
          
        
        
          
            tätssicherung in der Baum-
          
        
        
          
            pflege sowohl für den Fach-
          
        
        
          
            betrieb wie auch für den
          
        
        
          
            Auftraggeber unabdingbar
          
        
        
          
            sein, einen vergleichbaren
          
        
        
          
            Qualitätsmaßstab zu for-
          
        
        
          
            dern.
          
        
        
          
            Ausschreibung
          
        
        
          Vor Beginn jeder baumpfle-
        
        
          gerischen Maßnahme muss
        
        
          daher Klarheit und Überein-
        
        
          stimmung über die Art der
        
        
          Leistung und die Qualifikation
        
        
          der Ausführenden bestehen.
        
        
          Vom Auftraggeber muss dies-
        
        
          bezüglich eine ausreichende
        
        
          Voruntersuchung und Bewer-
        
        
          tung der zur Pflege vorgesehe-
        
        
          nen Bäume als grundlegende
        
        
          Voraussetzung für eine zielge-
        
        
          richtete Ausschreibung, Verga-
        
        
          be und Ausführung von Leis-
        
        
          tungen zur Baumpflege ge-
        
        
          macht werden. Denn schon
        
        
          durch die Art und den Inhalt
        
        
          der Ausschreibung werden die
        
        
          Weichen für die Qualität der
        
        
          auszuführenden Leistungen
        
        
          gestellt. Wenngleich eine er-
        
        
          schöpfende und fachlich fun-
        
        
          dierte Ausschreibung nicht im-
        
        
          mer auch Garant für eine qua-
        
        
          litativ hochwertige Ausführung
        
        
          ist, so kann der Spielraum für
        
        
          die Ausführung dennoch dras-
        
        
          tisch eingeschränkt werden.
        
        
          Für Maßnahmen im Bereich
        
        
          der Baumpflege gelten die
        
        
          gleichen Vergabe- und Ver-
        
        
          tragsbedingungen wie für
        
        
          landschaftsgärtnerische Bau-
        
        
          und Pflegearbeiten (Verdin-
        
        
          gungsordnung für Bauleistun-
        
        
          gen – VOB)
        
        
          Dementsprechend ist die ZTV-
        
        
          Baumpflege gemäß den Allge-
        
        
          meinen Technischen Vertrags-
        
        
          bedingungen des Teils C der
        
        
          VOB gegliedert und füllt hin-
        
        
          sichtlich der Technischen Aus-
        
        
          führungsbestimmungen DIN
        
        
          18919 Abschnitt 4.12 aus. Zu-
        
        
          dem ergänzt die ZTV-Baum-
        
        
          pflege die ATV DIN 18299
        
        
          und ATV DIN 18320 bezüglich
        
        
          der Hinweise für das Aufstellen
        
        
          der Leistungsbeschreibung
        
        
          und der vertragsrechtlichen
        
        
          Regelungen. Die Technischen
        
        
          Vertragsbestimmungen (z.B.
        
        
          ZTV-Baumpflege) bestimmen
        
        
          dabei, wie vereinbarte Leistun-
        
        
          gen auszuführen sind, sofern
        
        
          in der Leistungsbeschreibung
        
        
          nichts anderes vereinbart wur-
        
        
          de. Zur Annäherung an einen
        
        
          möglichst einheitlichen Quali-
        
        
          tätsmaßstab in der Baumpfle-
        
        
          ge muss daher die ZTV-Baum-
        
        
          pflege, mit den darin enthalte-
        
        
          nen Maßnahmebeschreibun-
        
        
          gen, immer die Grundlage für
        
        
          ein fachlich fundiertes und
        
        
          zielgerichtetes Leistungsver-
        
        
          zeichnis neben der VOB sein.
        
        
          Da allerdings am Lebewesen
        
        
          Baum häufig Ergänzungen
        
        
          bzw. Einschränkungen zu den
        
        
          allgemeinen Leistungsbe-
        
        
          schreibungen notwendig und
        
        
          sinnvoll sind, sollten zur Ver-
        
        
          meidung von Missverständnis-
        
        
          sen generell alle geforderten
        
        
          Leistungen nach Art und Um-
        
        
          fang im LV hinreichend be-
        
        
          schrieben werden. Fernerhin
        
        
          muss angegeben werden, wie
        
        
          die Ausführung erfolgen soll,
        
        
          wenn die Regelwerke (ZTV-
        
        
          Baumpflege sowie DIN 18299
        
        
          und DIN 18320) keine geeig-
        
        
          neten Ausführungen enthalten
        
        
          bzw. von Festlegungen der Re-
        
        
          gelwerke abgewichen werden
        
        
          soll.
        
        
          
            Fachkundenachweis
          
        
        
          Im Hinblick auf die wach-
        
        
          sende Sensibilität im Zu-
        
        
          sammenhang mit Baumpfle-
        
        
          gemaßnahmen sowie die dies-
        
        
          bezüglich notwendige fachli-
        
        
          che Kompetenz und Eignung
        
        
          der Bewerber muss vom Auf-
        
        
          traggeber vor einer Ausschrei-
        
        
          bung geprüft werden, welche
        
        
          Art der Vergabe die notwendi-
        
        
          gen Kriterien bzw. Anforderun-
        
        
          gen an die Qualität der Aus-
        
        
          führung sicherstellt.
        
        
          Sofern eine freie Vergabe nicht
        
        
          möglich ist, dürfte dies aus-
        
        
          schließlich eine Beschränkte
        
        
          Ausschreibung sein, die aller-
        
        
          dings eine angemessene Prü-
        
        
          fung der Eignung von Bewer-
        
        
          bern/Bietern voraussetzt. Dies
        
        
          kann in erster Linie über die
        
        
          nach VOB/A § 8 Nr. 3 mögli-
        
        
          che Forderung erreicht wer-
        
        
          den, dass im Rahmen der An-
        
        
          gebotsabgabe die fachliche
        
        
          Eignung (z.B. Staatlich geprüf-
        
        
          
            Thema
          
        
        
          
            kletterblatt
          
        
        
          
            05
          
        
        
          
            22
          
        
        
          
            Qualitätssicherung in der Baumpflege