Kletterblatt 2009 - page 36

Aufgrund der landestypischen Baugesetzge-
bung sind die Möglichkeiten der Kommunen
zur Erhaltung von Waldflächen oder Schaffung
größerer Grünzüge stark begrenzt. Zwar sieht
die aktuelle Gesetzeslage in Ontario Steue-
rungsmechanismen vor, mit denen Umweltbe-
hörden auf eine Erhaltung natürlicher Lebens-
räume bei der Erschließung von Bauland drän-
gen können, die durchaus mit der deutschen
Gesetzeslage vergleichbar sind. Eine Besonder-
heit besteht jedoch darin, dass dies für Anträ-
ge auf Baulanderschließung nicht gilt, die be-
reits vor Novellierung der Baugesetze einge-
reicht wurden. Da sich viele Projektentwickler
bereits vor Jahrzehnten mit potenziellem Bau-
land eingedeckt haben, können die neuen Ge-
setze nur in wenigen Fällen angewendet wer-
den.
(Abb. 2, spärliche Supermarkt-Begrünung)
Zwar gibt es bei der Realisierung von Bau-
landprojekten häufig die Pflicht zur Pflanzung
von Bäumen. Es ist uns jedoch aufgefallen, dass
häufig kein großer Enthusiasmus herrscht. In
unseren Augen entsprachen die neu gepflanz-
ten Bäume nicht der bei uns
gewohnten Qualität. Die Be-
festigung der Pflanzen war
ausgesprochen lieblos und
musste man als funktionslos
und Baum schädigend ein­
stufen. In Anbetracht der für
uns ungewohnt breiten Stra-
ßen war die Ausgangsgröße
der Pflanzware durchwegs
aus­gesprochen spärlich.
(Abb. 4, System Bauträger)
Dies erklärt sich daraus,
dass der Maßnahmenträger
auch die Pflanzungen vornehmen muss und
nicht das beste Material verwendet. Für die
Departments for Urban Forestry bedeutet dies
später, dass sie häufig wenig ansprechende
Baumpflanzungen übernehmen und hoch-
päppeln müssen.
Das oben angesprochene schnelle Wachs-
tum der Kommunen hat für die Verwaltung
und die Grünabteilungen zur Folge, dass sie
dauerhaft mit einem zu geringen Personal-
schlüssel arbeiten. Ist eine Stelle endlich be-
willigt und auch besetzt, so sind in der Zwi-
schenzeit bereits neue Siedlungsbereiche mit
entsprechenden Erschließungsstraßen hinzu-
gekommen, so dass das Arbeitsvolumen be-
reits spürbar angestiegen ist. Dies führt dazu,
dass die Leiter der Grünabteilungen nach sehr
standardisierten Arbeitsabläufen arbeiten las-
sen. Die Gleichförmigkeit der Siedlungen er-
leichtert ein solches schematisches Vorgehen.
Mitunter wird der Arbeitsablauf noch zusätz-
lich verschlankt, um das angestrebte Ziel (z.B.
Pflanzung einer bestimmten Zahl an Bäumen)
bei geringer Personalausstattung zu erreichen.
So verzichtet Peter Wynny-
czuk, Leiter der Urban
Forestry Abteilung der Stadt
Richmond Hill, vollständig
auf das Anwässern bei Neu-
pflanzungen. Nach seinen
Erfahrungen liegt die Aus-
fallrate auch ohne Wässern
bei unter 10 %. Die Zeiter-
sparnis bei der Pflanzung
würde den Zeitaufwand
beim Nachpflanzen einzel-
ner Bäume in den Folge-
jahren übersteigen.
Hervorragend ist in allen besuchten Kom-
munen der Fuhrpark bestückt.
(Abb. 5)
Die
Baumpflegetrupps, je nach Arbeitsauftrag
2 bis 4 Arbeitskräfte, können auf ein kom-
plettes und modernes Equipment zurückgrei-
fen. Ein Baumpflegetrupp fährt ohne Hubstei-
ger und Hackaggregat nicht vom Betriebshof.
Sind Fällungen geplant, ist ein Ausrücken ohne
gemeindeeigene Wurzelstockfräse ausgeschlos-
sen – Rollrasen selbstredend inklusive. Pflan-
zungen werden ohne Bagger-LKW nicht
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Thema
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