Kletterblatt 2012 - page 30

kletterblatt 2012
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liche Bedenken oder Zweifel an.
Alle Seiten äußerten anschließend
ihre Vorstellungen vom prak-
tischenEinsatz des Arbeitsverfah-
rens. Dabei wurden technischeDe-
tails der Kranausstattung ebenso
besprochenwie Anforderungen an
die Baustellenorganisation.
Für die Erarbeitung der Informa-
tionen, die jetzt imMerkblatt ver-
öffentlicht werden, bildeten zwei
der Ausbilder mit zwei Vertretern
der Gartenbau BG die Arbeits-
gruppe „Baumarbeiten mit Mobil-
kran“. An einem weiteren Termin
wurden in kleiner Runde alle Da-
ten zusammengefasst, die vor und
nach der Vorführung gesammelt
worden waren. Auf dieser Sitzung
wurden die Themengruppen
rechtlicheGrundlagen, technische
und betriebliche Einsatzvoraus-
setzungen, Baustellenvorberei-
tung, Personentransport amKran
sowie Anschlag- und Schnitttech-
nik behandelt.
Eigentlich ist es jetzt egal, wie
viele Monate zwischen dem ersten
GedankenandiesesProjekt undder
Vollendung vergangen sind. Mit
demErscheinen der neuen GBG 1.1
ist der Personentransport amKran
und die Kombination Kran - SKT
von Versichererseite zugelassen.
Wer gern inder kommendenSaison
mit dem Kran schnell, sicher und
ergonomisch fällen will, sollte sich
die GBG 1.1 schicken lassen oder
herunterladen, um auf dem aktu-
ellenStand zu sein.
Zum Schluss sei, wie immer, zur
Vorsicht gemahnt. Kranarbeit ist
weder Kindergeburtstag noch Po-
nyhof oder Südbalkon (und was es
sonst noch für Synonyme gibt).
Kranarbeit ist trotz allem harte
Arbeit mit einem ausreichenden
Potential an Restgefahren. Wie
gut und sicher das Verfahren
wirklich ist, hängt in letzter In-
stanz von den beteiligten Per-
sonen ab. Es versteht sich von
selbst, dass man seine Baumklet-
tererlaufbahn besser nicht mit ei-
ner Kranfällung beginnt und dass
die Arbeit mit einem „baumerfah-
renen“ Kranführer besser funkti-
oniert. Darüber hinaus sollte es
eine klare und eindeutige Kommu-
nikation geben.
Eine zusätzliche Ausbildung oder
eine Anzahl von Mindestkletter-
stunden nach dem Erlangen des
SKT-B-Niveaus wird nicht gefor-
dert. Der Verzicht auf eine solche
Regelung hebt natürlich die Be-
deutung der Selbsteinschätzung
des Anwenders bei der Entschei-
dung für den Kraneinsatz. Sollte
die Unfallstatistik der Kletterer in
den nächsten Jahren durch den
Kran negativ beeinflusst werden,
wird der aktuelle Weg sicher eine
Sackgasse, aber vorerst wurde be-
wusst auf Eigenverantwortung
statt auf weitere Scheine, Fristen
und Prüfungen gesetzt. Es wäre
schön, in den nächsten Jahren zu
sehen, dass das richtig war.
Erst die gute Nachricht, dann die
schlechte? In Zusammenhang mit
der Zulassung des beschriebenen
Arbeitsverfahrens gibt es auch
eine schlechte Nachricht. Die Gar-
tenbau BG wird es in dieser Form
nur noch bis zumEnde des Jahres
geben. „Hurra!“ schreien da viel-
leicht diejenigen, die die Rätsel mit
dem Schnittschutz und den zwei
Kletterern auf der Baustelleweiter
oben im Artikel bis jetzt noch
nicht lösen konnten. Wenn man
die Entwicklung genauer betrach-
tet, ist das aber alles andere als
„Hurra!“. Die Kletterer sind nur
eine ganz kleine Gruppe unter den
Versicherten imGartenbau. Nach
anfänglichen Schwierigkeiten in
den 90er Jahren muss man aber
objektiv zugeben, dass diese klei-
ne Gruppe sehr viel Aufmerksam-
keit erfahren hat. Das liegt ganz
sicher auch daran, dass die Klette-
rer sehr aktiv für Ihre Interessen
eingetreten sind. Aus den Reihen
der Gartenbau BG hört man im-
mer wieder, wie dankbar man dort
für die offene Diskussion und den
konstruktiven Arbeitsstil ist.
2013 wird ein einziger Bundes-
träger für Landwirtschaft und
Gartenbau eingeführt. Damit wer-
den die Kletterer, die jetzt schon
eine winzige Gruppe im Garten-
bau sind, nochkleiner inder großen
Menge der Landwirtschaftlichen
Sozialversicherung. Was das für
die Vertretung der speziellen Inte-
ressen bedeutet, kann man sich
leicht ausrechnen. Bis 2017 soll es
sogenannte Beiräte geben, die mit
dem Fachwissen der bisherigen
Träger Einf luss auf Entschei-
dungen nehmen können. Die be-
stehenden Regeln für die SKT
bleibenmit sehr großer Sicherheit
unangetastet. Ob die Kletterer
aber in Zukunft für Ihre Anliegen
noch fachlich interessierte und
kooperative Gesprächspartner
finden, die sich dann auch für In-
novationen einsetzen, ist sehr
fraglich.
Die SKT befindet sich nach wie
vor in einer rasantenEntwicklung.
Die Regelung für denKletterer am
Kran ist nur ein weiterer Schritt
auf dem Weg. Wenn wir wollen,
dass diese Entwicklung ab 2013
nicht stagniert, werden wir viel
mehr politische Arbeit in den be-
stehendenVerbänden undOrgani-
sationen leistenmüssen.
Informationen zur neuen GBG 1.1 und
zu den bevorstehenden strukturellen
Veränderungen im Zusammenhang
mit dem neuen landwirtschaftlichen
Bundesträger findet man unter:
Wer am Kran ankert, ist klar im Vorteil
Bernhard Schütte
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