Wichtige Corona-Informationen für unsere Kurse

Liebe Kursinteressierte, liebe Kursteilnehmende,

Corona fordert uns allen viel ab. Sofern die Kursdurchführung in irgendeiner Form erlaubt ist, wer­den wir bei ausreichender Teilnehmer*innenzahl die Kurse durchführen. Die sich ständig ändernden Regeln hin­sichtlich Vorgaben für die betriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildung – und das auch noch in allen Bundesländern unter­schied­lich -, verlangt von uns allen eine erhöhte Wach- und Auf­merk­samkeit. Deshalb bitte folgende Infos zu Stornierungen und Kurs­durchführung beachten!

Je nach aktueller Situation vor Ort, kann es sein, dass 2G, 2G+ oder 3G bzw. 3G+ gilt. Für Ungeimpfte be­deutet das, bei 2G dürfen sie nicht am Kurs teilnehmen. Trotzdem fällt die Kursgebühr an, sofern nicht vor Ablauf der Stornierungsfrist die Kursteilnahme abgesagt wurde. Ungeimpften Teilnehmer­*innen raten wir deshalb eindringlich, frühzeitig vor Ablauf der Stornofrist zu entscheiden, ob Sie bei unklarer Lage das Risiko einer Teilnahme und der damit verbunden Fälligkeit der Kursgebühr einge­hen wollen.

Die Kursgebühr wird auch dann vollumfänglich fällig, wenn Sie nach Ablauf der Stornofrist an Corona erkranken oder in Quarantäne müssen und deshalb nicht am Kurs teilnehmen dürfen. Wem das Risiko zu hoch erscheint, muss sich zwingend rechtzeitig abmelden! Wir müssen in allen Fällen auf die Zahlung der Kursgebühr bestehen, sofern nicht vor Ablauf der Stornofrist abgesagt wurde. Es bleibt Ihnen danach nur, eventuelle Schadensersatzansprüche an den Gesetzgeber zu prüfen.

Sind Schnelltests für eine Teilnahme vorgeschrieben, bieten wir die Möglichkeit, sich vor Ort unter Aufsicht zu testen. Die Kosten hierfür betragen 10 Euro pro Test und sind vor Ort zur Zahlung fällig. Selbstverständlich gelten auch aktuelle negative Testnachweise, die vielerorts als kostenlose Bürger­tests angeboten werden. Gültige PCR-Tests werden natürlich ebenfalls akzeptiert. Bitte beachten Sie, unsere Schnelltests unter Aufsicht sind keine offiziellen 24 Stunden-Schnelltest-Nachweise. Sie gelten nur für die Teilnahme am Kurs.

Sollte es wieder zu einem Lockdown kommen und die Durchführung der Kurse komplett untersagt werden, erhalten Sie Ihre Kursgebühr erstattet (2G fällt für Ungeimpfte nicht unter die Lockdown-Regel, da Sie die Möglichkeit haben bzw. hatten, sich impfen zu lassen). Wurde der Kurs vor dem Lockdown schon begonnen, werden Kursgebühren anteilig zurück­erstattet. Darüber­hinausgehende diesbezügliche Schadensersatzansprüche werden von uns abgelehnt.

Zu guter Letzt:

Wir haben unter den Lockdown-Maßnahmen schweren wirtschaftlichen Schaden erlitten. Wir tun unser Bestes, um Ihnen weiterhin Kurse zu ermöglichen. Wir bemühen uns, mit dem uns durch Corona erlittenen Schaden selbst klar zu kommen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir andere bzw. Ihre Schicksalsschläge nicht auch noch finanziell auffangen können, dazu fehlen uns leider die Mittel.

Bleiben Sie gesund und guter Laune – es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu stecken und Trübsal zu blasen. Das Schöne und Gute ist in der Welt deshalb noch längst nicht verschwunden, solange wir offen dafür bleiben und mitgestalten.

Johannes Bilharz

(Münchner Baumkletterschule)