Inventarliste mit Festlegung der Prüfintervalle
Inventar-Nr
Gerät
Serien-Nummer
Erstinbetriebnahme Prüfintervall
01
Säge Marke 01
12345678
2/13
jährlich
02
Säge Marke 02
23456789
3/13
jährlich
03
Säge Marke 03
34567891
4/14
jährlich
04
Säge Marke 04
45678912
2/15
jährlich
05
Anderer Hersteller
56789123
3/15 halbjährlich
Prüflisten
Inventar-Nr
Gerät
nächste
Prüfung
nächste
Prüfung
nächste
Prüfung
nächste
Prüfung
01
Säge Marke 01
2/14
2/15
2/16
2/17
02
Säge Marke 02
2/14
3/15
3/16
3/17
03
Säge Marke 03
4/15
4/16
4/17
04
Säge Marke 04
2/16
2/17
05 Anderer Hersteller
8/15 2/16 8/16
nächster Prüftermin
kletterblatt 2016
92
Betriebsorganisation
Praxis
bisher nachgekommen. Ja klar, für
großesGerätwie einenKranoder eine
Hubarbeitsbühne gibt es die UVV-
Prüfung, weiß Borke, aber für eine
Motorsäge? Doch laut Paragraph 14
der Betriebssicherheitsverordnung
ist jedes eingesetzte Arbeitsmittel re-
gelmäßig, abermindestens einmal im
Jahr, von einer befähigten Person zu
prüfen. Diese Prüfung ist sogar zu do-
kumentieren. Gerade die Forderung
nach Dokumentation wird in der
Baumpflege kaum im Sinne der ver-
schiedenen Gesetze erfüllt. „Schon
wieder schreiben“, denkt sich Bern-
hard Borke und schüttelt den Kopf.
Was ist eine befähigte Person?
Die vom Gesetz genannte „befähigte
Person“ ist eine Person, die aufgrund
ihrer Fachkenntnis aus Berufsbil-
dung, Berufserfahrung und zeitnaher
beruflicher Tätigkeiten ein zuverläs-
siges Verständnis für sicherheits-
technische Belange hat. Ihr kann also
zugetraut werden, die regelmäßigen
Prüfungen ordnungsgemäß und fach-
gerecht zu erledigen. Die befähigte
Person muss eine Berufsausbildung
wie z. B. eine Forstwirtslehre abge-
schlossen haben, die es ermöglicht,
ihre beruflichen Kenntnisse nach-
vollziehbar festzustellen. Zudem
muss diese Person eine gewisse Zeit
im Berufsleben praktisch mit den zu
prüfenden Arbeitsmitteln umgegan-
gen sein und deren Funktion und Be-
triebsweise kennen. Idealerweise hat
benennt Benjamin Borke schriftlich
zur befähigten Person. Die Firma
Borke erstellt eine Inventarliste über
die motorgetriebenen Werkzeuge,
die in ihrem Betrieb vorhanden sind.
Auf jedes Werkzeug kleben sie eine
Inventarnummer und tragen dieses
Werkzeug in die Liste ein, wie es die
Betriebssicherheitsverordnung ver-
langt. Außerdem überlegen sie, ob
eine regelmäßige Prüfung pro Jahr
reicht oder ob das Werkzeug so stark
beansprucht ist, dass ein kürzeres
Prüfintervall sinnvoll ist.
Gemeinsammit ihremörtlichenMo-
torsägenhändler legen sie sicherheits-
relevante Prüfkriterien fest, wie die
Funktion der Kettenbremse und der
Zustand des Kettenfangbolzens, um
so für jedes Werkzeug separat einen
geeigneten und fachlich einwand-
freien Prüf bogen anzulegen. Der
Prüfbogen wird von der befähigten
Person Benjamin Borke unterschrie-
ben und der nächste Prüftermin in
dem Prüfbogen und in der Prüfliste
eingetragen. So gehen sie für jedes
Werkzeug, das im Baumpflege-
die befähigte Person bereits an Prü-
fungen teilgenommen und hat so Er-
fahrungen imPrüfen vonArbeitsmit-
teln. Sollte keine geeignete Person in
der eigenen Firma zu finden sein,
kann diese Prüfung auch extern, z. B.
an einen Fachhändler mit geeigneter
Werkstatt, vergeben werden.
„Ein Glück, dass mein Sohn gelernter
Forstwirt ist“, freut sich Borke und