Kletterblatt 2009 - page 72

kletterblatt
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Kursrücktritt
Kursrücktrittsversicherung
Schicksalsschläge
Sie können sich die Situation vorstellen, man freut sich auf den Kurs und dann passiert es:
man verstaucht sich den Fuß, bricht sich den Arm oder wird krank und kann beim besten
Willen nicht am Kurs teilnehmen. Als wäre das nicht alles schon schlimm genug, möchte der
Veranstalter die volle Kursgebühr, weil die Stornofrist schon greift.
Stornokosten vermeiden
Auf die Kursgebühr können wir als Veranstalter nicht verzichten. Wir sind jedoch daran interessiert, Sie als Kunden zu
behalten und Sie darin zu unterstützen, im Fall der Fälle nicht auf den Kursgebühren sitzen zu bleiben. Unsere Lösung
für Sie: eine Kursrücktrittsversicherung. Sie verhindert zwar keine Schicksalsschläge, verringert aber zumindest das Kos-
tenrisiko. Nutzen Sie unseren Service, schnell und bequem per Online eine Kursrücktrittsversicherung abzuschließen.
Bitte beachten Sie den Absatz „Achtung richtiger Zeitpunkt“.
Warum wird die volle Kursgebühr fällig?
Irgendwann müssen wir uns verbindlich entscheiden, ob der Kurs läuft oder nicht. Aufgrund des engen Ausbilder-Teil-
nehmer-Verhältnisses haben wir in den meisten Fällen nur einen sehr geringen bzw. keinen finanziellen Spielraum. Des-
halb warten wir mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Stornofrist (i. d. R. 15 Tage vor Kursbeginn). Sobald die Stor-
nofrist greift, müssen wir uns ranhalten, denn auch Sie und die anderen Teilnehmer wollen wissen, was wann/wo/wie
abläuft. Die Kurs-Maschinerie läuft nun auf Hochdruck. Ausbilder oder Referenten werden gebucht, alle Teilnehmer
bekommen eine verbindliche Zusage, Gartenämter, Unterkünfte usw. alles wird organisiert und muss bezahlt werden.
Es ist deshalb ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, Ausfälle hinsichtlich der Kosten aufzufangen und das Organi-
sations-Rad zurückzudrehen. Deshalb müssen wir bei Absagen gleich welcher Art innerhalb der Stornofristen in jedem
Falle auf der vollen Kursgebühr bestehen, auch dann, wenn Sie (wie bei Schicksalsschlägen üblich) nichts dafür können.
Online versichern
Erstmals haben Sie auch die Möglichkeit, bequem und zu jedem Zeitpunkt die Versicherung abzuschließen. Gehen Sie
auf unserer Homepage
in die Rubrik „Kursrücktrittsversicherung“. Klicken Sie auf das Logo
unseres Versicherungspartners HanseMerkur in der linken Spalte und folgen Sie den Eingaben. Wenn Sie dazu Fragen
haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir haben mit der Hanse Merkur eine Vereinbarung, dass Sie sich - entgegen der
normalen Versicherungsbedingungen - bis 3 Tage nach Rechnungsdatum versichern können. Bitte beachten Sie dazu
Punkt „Achtung richtiger Zeitpunkt“.
Versicherung mit und ohne Kursgarantie
Zwei Versicherungsarten stehen zur Auswahl:
1. Normale Kursrücktrittsversicherung (heißt im Online-Formular „Reiseschutz“ oder „Reiserücktrittsversicherung“
oder RRV). Diese greift bis zum Reisebeginn.
2. Kursrücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie („Reiseschutz mit Urlaubsgarantie“ oder RRV plus UG). Mit dem Zu-
satz „Urlaubsgarantie“ ist auch ein Abbruch des Kurses versichert (z.B. bei Krankheit oder Verletzungen während des
Kurses).
Achtung richtiger Zeitpunkt
Es ist wichtig, dass Sie den Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses beachten. Wir haben mit der HanseMerkur eine
Sondervereinbarung, dass Sie - entgegen der normalen Versicherungsbedingungen - bis 3 Tage nach Rechnungsdatum
die Versicherung abschließen können. Die Schwierigkeit liegt darin, dass wir die Rechnungen erst 14 Tage vor dem Kurs
verschicken können, weil wir erst dann sicher wissen, ob der Kurs stattfindet. Bis die Rechnung per Post bei Ihnen ist,
kann es jedoch durchaus 2 oder 3 Tage dauern und wenn dann unser Brief nicht gleich geöffnet und gelesen wird, kann
es für einen Versicherungsabschluss schon zu spät sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen, versichern Sie sich Online gleich
am ersten Tag der Stornofrist, noch bevor Sie die Rechnung in der Hand halten, direkt über den Link auf unserer Home-
page. Wir geben Ihnen zu dem Zeitpunkt gerne telefonisch Auskunft, ob der Kurs läuft oder Sie zum Kurs zugelassen
sind. So vermeiden Sie, die Versicherungsfrist zu verpassen.
Kann man die Versicherung schon vor Ablauf der Stornofrist abschließen?
Theoretisch ist es möglich, die Versicherung prophylaktisch abzuschließen. Wird ein Kurs von uns abgesagt, kann die
Versicherung normalerweise storniert werden und Sie erhalten bereits geleistete Zahlungen zurück. Jedoch ist das so-
wohl für Sie als auch für den Versicherer ein hoher Bürokratieaufwand mit möglicherweise ungewissem Ausgang. Am
einfachsten und sichersten ist es, Sie nutzen die ersten drei Tage der Stornofrist, wenn Sie wirklich wissen, dass Sie zum
Kurs zugelassen sind.
Welche Daten werden benötigt?
Für die Onlinebuchung der Versicherung und die Ermittlung des Versicherungsbetrages benötigen Sie neben der Rech-
nungsanschrift den Namen des Teilnehmers und dessen Geburtsdatum. Des Weiteren das genaue Kursdatum, die Kurs-
gebühr (Bruttobetrag, siehe Anmeldebestätigung) und natürlich Ihre Kontodaten für die Erteilung eines Lasteinzuges.
Und wenn Sie jetzt noch Fragen haben, dann helfen wir Ihnen gerne weiter: 08105 – 272 701
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