Tipp 2012

Verfasst von

in

,

Tipps zur Durchführung gefährlicher Arbeiten und eine Vorwerfhilfe aus Golfbällen.

Qualifikation überprüfen: Regress gegen Arbeitgeber
Arbeitgeber und Projektleiter sollten bei der Durchführung von gefährlichen Arbeiten unbedingt genau prüfen, ob das eingesetzte Personal die hierfür erforderliche Qualifikation besitzt. Im Schadenfall drohen den Verantwortlichen sonst erhebliche Schadenrisiken, wie ein Urteil erneut zeigt.

Der Fall:
Zwei Arbeiter werden damit beauftragt, in einer gefährlichen Verfahrensweise auf einem Abrissgrundstück Bäume zu fällen. Dabei kommt es zu einem schweren Unfall, bei dem beide schwer verletzt werden. Zunächst übernahm die gesetzliche Unfallversicherung die Folgekosten, zog dann aber im Regressverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg den zuständigen Baustellen- und Projektleiter zur Verantwortung – und gewann.

Die Begründung:
Nach Paragraf 110 des Siebten Teils des Sozialgesetzbuches (SGB VII) besteht – etwa gegenüber einem verantwortlichen Unternehmer – ein Rückgriffsanspruch, wenn dieser den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Laut Richterspruch war dies hier der Fall: Beim Bäume-Fällen mithilfe eines Kettenzuges handelt es sich um eine gefährliche Tätigkeit. Der Projektleiter hatte die Arbeiter angewiesen, diese Seiltechnik anzuwenden, ohne hierfür die erforderliche Qualifikation zu besitzen. Vielmehr hatte er die Technik vor über zehn Jahren letztmalig angewandt und beim Bäume-Fällen nur Hilfsarbeiten unter Anweisung ausgeübt. Heutige Sicherheitsstandards waren ihm folglich nicht vertraut. (Az. 1 U 33/10 vom 24.02.2011)

 

Günstige Vorwerfhilfe
Martin Götz mit Golfball-Vorwerfhilfe
 
Oft möchte man sein Kletterseil beim Auf- oder Umstieg über einen entfernten Ast werfen und bräuchte ein Wurfbeutel, um ihn in das Kletterseil-Auge einzuhängen und dieses etwas flugtauglicher zu machen Eine günsti ge Variante hat Martin Götz für sich gefunden. Mit alten Golfbällen bastelte er sich ein Gewicht, das er schnell und einfach ins Seilauge einhängen kann. Also schaut mal beim nächsten Golfplatz vorbei, vielleicht werdet Ihr fündig. Vorsicht vor fliegenden Golfbällen.

 

Die Autoren:
Qualifikation überprüfen
Quelle: HDI GERLING, Berater: Informationen für Entscheider, 2011, Nr. 4
 
Günstige Vorwerfhilfe – Martin Götz (E-Mail)
seit 2000 in der Baumpflege tätig, seit 2006 selbständiger Baumpfleger, schon oft Mit-Organisator von Deutschen Baumklettermeisterschaften, 2008 Organisator der Meisterschaften in seiner Heimat Bad Nauheim

 

Unser Tipp
Brauchen Sie Hilfe von einem ausgebildeten und qualifizierten Baumpfleger?
Schauen Sie doch mal auf dem Baumpflegeportal vorbei!

Sind Sie selbst Baumpfleger und auf der Suche nach neuen Herausforderungen? Auf dem Baumpflegeportal werden Sie von potenziellen Auftraggebern gefunden. Gleich eintragen!

 
Online blättern im Kletterblatt 2012: "Tipp 2012" Nach oben
 

Kommentare

Schreibe einen Kommentar