Schlagwort: Bernhard Borke

  • Baumpfleger Bernhard Borke und die Betriebssicherheitsverordnung

    Prüfpflicht für alle Arbeitsmittel: Die neue Betriebssicherheitsverordnung (2015) fordert vom Dienstleister viel Aufwand und Eigenengagement. Am 28. November 2014 stimmte der Bundesrat der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung zu. Jetzt unterliegen alle Arbeitsmittel der Verordnung und müssen regelmäßig überprüft werden. Der folgende Beitrag über den fiktiven Baumpfleger Bernhard Borke gibt einen Überblick über die damit verbundenen Pflichten für den Unternehmer.
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