2004 veröffentlichte die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) die erste Ausgabe der Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, kurz: FLL-Baumkontrollrichtlinie. 2010 stand eine Aktualisierung an. Ein Überblick von Tanja Sachs und Oliver Wendt.
Es war keine kleine Aufgabe gewesen: Vertreter von Berufsverbänden, Juristen, Verwaltungsfachleute, Baumsachverständige, Vertreter der GALK und der Kommunalversicherer wollten eine Standardisierung der Überprüfung von Bäumen bezüglich der Verkehrssicherheit erarbeiten. Diese sollte auf wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen basieren und zudem die verwaltungstechnischen und juristischen Anforderungen erfüllen. 2004 war es soweit. Die erste Ausgabe der FLL-Baumkontrollrichtline konnte veröffentlicht werden.
FLL-Baumkontrollrichtlinie und was ist neu an der überarbeiteten Fassung?
Kapitel 1 definiert Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie. In Kapitel 2 werden die Quellen, aus denen die FLL-Baumkontrollrichtlinie schöpft, dargelegt: die normativen Verweise, also die rechtlichen und fachlichen Veröffentlichungen, auf welche sich das Werk bezieht, darunter Gesetze, Normen und Regelwerke. Kapitel 3 behandelt den juristischen Rahmen, in dem sich Personen bewegen, welche für die Verkehrssicherheit von Bäumen Verantwortung tragen.
Kapitel 4 behandelt die fachlichen Grundlagen. Hier werden Funktion und Lebensweise von Bäumen sowie Gefahren und Entwicklungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können, erläutert. Detaillierter als 2004 wird auf die Freistellung von Bäumen (4.2.4) und Eingriffe in den Wurzelbereich (4.2.5) eingegangen.
Im ersten Abschnitt des Kapitels 5 (Regelkontrollen und Eingehende Untersuchung) werden sowohl die Vorteile einer qualifizierten Baumkontrolle und -pflege als auch die einer über die reine Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Bestandsentwicklung hervorgehoben. Korrekt und kompetent gemacht können sie zur Entwicklung vitaler Baumbestände und somit zu sinkenden Unterhaltskosten beitragen.
Das Schema zur Überprüfung der Verkehrssicherheit wurde grafisch überarbeitet: Die weitere Inaugenscheinnahme (mittels Hubsteiger oder SKT) ist nicht mehr gesondert aufgeführt. Danach wird näher auf die Faktoren für die Häufigkeit von Regelkontrollen eingegangen: Sicherheitserwartung des Verkehrs; Zustand des Baumes; Standort und Veränderungen im Baumumfeld; Entwicklungsphase; Alter und Baumart.
Abschnitt 5.3 (Regelkontrollen) befasst sich mit der Kontrolle von Bäumen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Abschnitt 5.3.2.1 (Umfang und Kontrolle in der Reife- und Alterungsphase des Baumes) weist auf die Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes hin (Eingriffe nur in einem verantwortbaren Rahmen) und darauf, bei Verdacht auf das Vorkommen geschützter Arten mit den dafür zuständigen Behörden zu kooperieren. Erstmals wird auf Grundsätze für die Kontrolle flächiger Baumbestände eingegangen.
Im weiteren Verlauf wird eine Reihe von Schadsymptomen an aufgezählt, welche die Verkehrssicherheit einschränken können. Eine tabellarische Aufstellung veranschaulicht das Zusammenwirken der bei der Regelkontrolle zu berücksichtigenden Faktoren, um ein geeignetes Kontrollintervall festlegen zu können. Es wird empfohlen, ein Baum möglichst zu verschiedenen Jahreszeiten in Augenschein zu nehmen.
Davon unberücksichtigt bleiben zusätzliche Kontrollen, die durch außergewöhnliche Ereignisse erforderlich sind. Bei jeder Kontrolle ist der Zeitrahmen, in dem die nächste Regelkontrolle stattfinden soll, erneut festzulegen. Im Unterschied zur Fassung von 2004 wird in der aktuellen Richtlinie vom Verantwortlichen eine Angabe zur Dringlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen gefordert.
Es folgen Erläuterungen bezüglich der fachlichen Anforderungen an den Baumkontrolleur sowie an eine nachvollziehbare und lückenlose Dokumentation der Baumkontrollen. In Abschnitt 5.5 (Zusatzkontrollen) wird auf eventuell erforderliche Zusatzkontrollen infolge von extremen Witterungsereignissen oder Schadensfällen, z. B. durch Baumaßnahmen, eingegangen. Kapitel 6 beschreibt die Vorgehensweise für den Fall, dass durch einen Baum ein Schaden verursacht wurde.
| Die Autoren: Tanja Sachs (E-Mail) Sachverständige für Baumpflege, Referentin des European Tree Worker und Fachagrarwirt Baumpflege Oliver Wendt |
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