PSA-Verordnung ab 21.04.2018 in Anwendung

PSA-Verordnung ab 21. April 2018Ab dem 21. April 2018 findet die neue PSA-Verordnung Anwendung. In Kraft getreten ist die EU-Vorschrift für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereits am 20. April 2016. Den Herstellern und Händlern wurde jedoch eine Übergangszeit von zwei Jahren gewährt, um die Änderungen umsetzen zu können. Doch nicht nur für Vertrieb und Produktion hat sich einiges geändert – auch für Betriebe und Anwender gibt es wichtige Neuerungen. Im Folgenden haben wir das Wichtigste für euch zusammengefasst.

 

Offiziell heißt die neue EU-Vorschrift „Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG“ (PDF, Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Sie ersetzt die alte PSA-Richtlinie aus dem Jahr 1989. Die neue Verordnung regelt die Anwendungsbereiche für PSA, die grundsätzlichen Anforderungen an PSA auf dem Stand der Technik und den gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von PSA-Produkten.

Was ändert sich für Anwender?

Mit der neuen Verordnung werden PSA-Produkte nun anders eingestuft. Das ist besonders bei Produkten der Kategorie III interessant. Insgesamt wurde Kategorie III um fünf Risiken erweitert: Ertrinken, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Hochdruckstrahl, Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche und schädlicher Lärm. U. a. folgende für die Baumpflege relevante Produkte fallen deshalb nun neu in Kategorie III:

  • Gehörschutz (PSA gegen schädlichen Lärm)
  • Schnittschutzkleidung (PSA gegen Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen)

Diese neue Einordnung hat auch Konsequenzen für Betriebe. Denn in Deutschland haben Arbeitgeber bei Schutzausrüstung der Kategorie III die Pflicht, ihre Mitarbeiter praktisch zu unterweisen. Die praktische Unterweisung in Betrieben muss also entsprechend angepasst und um die neuen PSA-Produkte ergänzt werden.

Übrigens: Bei uns gibt es die Möglichkeit, euch selbst zum PSA-Sachkundigen fortbilden zu lassen. So könnt ihr die verpflichtende jährliche PSA-Prüfung nach DGUV 312-906 (PDF) u. a. für PSA gegen Absturz und Ausrüstung für die SKT selbst durchführen. Unser Kurs zur PSA-Sachkunde sensibilisiert sowohl für korrekte Handhabung der Ausrüstung, als auch für die objektive Einschätzung von Materialschäden.

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